Antivirale Prophylaxe
Zur Reduktion von Virusinfektionen lässt sich eine gezielte antivirale Prophylaxe einsetzen.Mögliche Erreger und Empfehlungen zur Prophylaxe
Je länger und stärker die T-Zell-Suppression, desto größer wird das Risiko von Komplikationen durch Viruserkrankungen bei hämatologisch-onkologischen Patienten. Reaktivierte Erreger können etwa Herpes-simplex-, Varicella-Zoster- oder Hepatitis-B-Viren (HBV) sein, bei allogenen Stammzelltransplantationen auch Cytomegalie-Virus und Epstein-Barr-Virus. Exogen erworbene virale Atemwegsinfektionen können außerdem sekundäre bakterielle Pneumonien begünstigen und sind mit einer signifikanten Letalität assoziiert.[37]
Die Empfehlungen zur antiviralen Prophylaxe bei Patienten mit hämatologischen Neoplasien oder soliden Tumoren richten sich nach dem jeweiligen Risiko zur Reaktivierung einer Virusinfektion oder zur Erkrankung an einem neu erworbenen Virus. Zur speziellen antiviralen Prophylaxe von Hepatitis-B-Virus-Reaktivierung richtet sich die Empfehlung nach dem individuellen Infektions- bzw. Erkrankungsstatus, dem Allgemeinzustand und der jeweils erfolgten immunsuppressiven Therapie. Weiterhin wird als spezifische antivirale Prophylaxe die Grippeschutzimpfung empfohlen.[37] Detailliertere Informationen enthält die Leitlinie „Antivirale Prophylaxe“ der DGHO.[37]
Therapieoptionen
Es gibt verschiedene Optionen zur Therapie von sekundären Immundefekten.
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